Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketshops
I. Anwendungsbereich
Vertragliche Beziehungen ergeben sich aus dem Kauf von Tickets zwischen dem Ticketinhaber („Kunde“ oder „Ticketinhaber“) und dem Deutschen Handballbund e.V. („DHB“ oder „Veranstalter“), einem nach deutschem Recht eingetragenen gemeinnützigen Verein mit Sitz in der Strobelallee 56, 44139 Dortmund, Deutschland.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DHB („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem DHB in Bezug auf den Erwerb von Tickets und die Durchführung der Veranstaltungen der IHF Handball-Weltmeisterschaft der Männer 2027, die voraussichtlich vom 13. Januar bis 31. Januar 2027 in Deutschland stattfindet („Veranstaltung“).
Der Kunde erkennt durch seine Bestellung diese AGB an. Neben diesen AGB gelten für den Ticketerwerb nachrangig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet“ der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg („EVENTIM“), hier abrufbar.
Für die Organisation und Durchführung der Spiele der Veranstaltung in Deutschland ist der DHB verantwortlich.
II. Vertragsabschluss, Besuchsrecht und Stornierung
- Das verbindliche Angebot zum Vertragsschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang in Bezug auf die ausgewählten Online-Tickets abschließt. Der Vertragsschluss wird von EVENTIM im Namen und Auftrag des DHB vermittelt. Dem DHB und EVENTIM stehen bis zum Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, Bestellungen nicht anzunehmen oder zu stornieren. Der Vertrag kommt zwischen dem DHB und dem Kunden durch die Onlinebestätigung zustande, spätestens mit der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home- oder Mobile-Tickets bzw. Hinterlegung) der Tickets durch EVENTIM oder den DHB.
- Der DHB als Aussteller der Tickets gewährt nicht jedem, sondern nur denjenigen Zutritt zur Veranstaltung, die die Tickets als Kunde über EVENTIM und/oder beim DHB oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Abschnitt VIII. erworben haben und ggf. zusätzliche geltende Zutrittsvoraussetzungen erfüllen. Der DHB gewährt nur dem Kunden, der die Tickets über EVENTIM und/oder unmittelbar beim DHB gekauft hat und durch einen Ticketaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar ist und/oder einem Zweiterwerber, der nach Abschnitt VIII. Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht (Besuchsrecht). Der DHB erfüllt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem er einmalig Zutritt zu der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungen gewährt. Der DHB wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zur Halle kein wirksames Besuchsrecht nach diesem Abschnitt erworben hat. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Kindern und Jugendlichen wird der Zutritt zur Halle gemäß den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils ein gültiges zur Identifikation geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis) mit sich zu führen und auf Verlangen des DHB und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen in der Halle verpflichtet, auf Nachfrage des DHB anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach diesem Abschnitt und können Rechtsfolgen nach den Abschnitten VIII. und XI. (oder der Hallenordnung) zur Folge haben.
- Der DHB behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende maximale Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu kontingentieren sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Unabhängig vom Bezugswege ist jeder Ticketbezug unter Verwendung automatisierter Verfahren, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe), unzulässig und berechtigt den DHB, eine Bestellung nicht anzunehmen bzw. zu stornieren sowie eine Vertragsstrafe im Einklang mit Abschnitt XI. zu verhängen.
- Der DHB und/oder EVENTIM sind auch im Übrigen berechtigt, eine Bestellung des Kunden, auch wenn bereits eine Transaktionsnummer, Bestellnummer oder Ordernummer zugeteilt worden ist, ersatzlos zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen Regelungen dieser AGB und/oder andere von EVENTIM oder dem DHB aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des (Vor-)Verkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen die Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
- Jeder Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen der Behörden der Local Organizing Committees („LOCs“) zur Verhinderung einer etwaigen Pandemie im Hinblick auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu befolgen. Das Gleiche gilt für Sicherheits- und Hygienekonzepte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die vom DHB, den LOCs und/oder Dritten herausgegeben werden. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der DHB das Recht vor, den betreffenden Kunden von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
III. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
- Der Preis für im Ticketshop erworbene Tickets setzt sich aus dem Grundpreis des Tickets sowie den Vorverkaufs- und Systemgebühren sowie etwaigen von EVENTIM erhobenen Buchungsgebühren zusammen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
- Für ermäßigte Tickets ist der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis beim Hallenzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Halle verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde erhält am Eingang die Möglichkeit, den Differenzbetrag zum Normalpreis nachzuzahlen. Missbräuchliche Zuwiderhandlungen in Bezug auf den Ermäßigungsnachweis können mit einem Verweis aus der Halle sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
- Die Bezahlung ist per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) oder über PayPal möglich. Bei nationalen Veranstaltungen wird die Bestellung über eine SSL-gesicherte Verbindung mit Hilfe von EVENTIM bearbeitet. Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Deckung, Rückbuchung, fehlgeschlagene Authentifizierung etc.), sind der DHB und EVENTIM berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Kunden übermittelten Tickets im Eigentum des DHB. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem DHB vorbehalten.
IV. Zustellung der gekauften Tickets
- Die über den Ticketshop gekauften Tickets werden durch Zusendung eines print@home- oder Mobile-Tickets an eine vom Kunden während des Kaufvorgangs angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Die Tickets kann der Kunde in gut lesbarer Qualität auf A4-Papier ausdrucken und/oder papierlos auf seinem mobilen Endgerät verfügbar machen und bei der Veranstaltung bei sich führen. Nicht lesbare elektronische Tickets oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des DHB zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zu der Halle.
- Die Art der Tickets und der Zustellung kann nach freiem Ermessen jederzeit geändert und als zusätzliche Dienstleistung gemäß Abschnitt V. bestellt werden.
V. Zusätzliche Leistungen
Wünscht der Kunde anstelle eines Online-Tickets eine andere Art von Ticket oder Verpackung und Zustellung eines Souvenir-Tickets, werden abweichend von Abschnitt IV. 1. zusätzliche Versandgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren hängt von der Versandart ab. Die Gebühr wird bei der Bestellung dieser Zusatzleistungen im Warenkorb angezeigt. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Kosten an. Erfolgt die Buchung einige Tage vor der Veranstaltung, werden die Tickets nicht mehr versandt.
VI. Reklamationen, Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
- Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Bestellbestätigung als auch das Ticket nach Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, per E-Mail an ticketing@dhb.de oder auf dem Postweg erfolgen. Bei Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Der DHB stellt dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus; elektronische Tickets sperrt der DHB und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des DHB zurückzuführen ist.
- Der DHB haftet im Übrigen in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der DHB beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- Außer in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet der DHB nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung des DHB nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
VII. Rücknahme/Erstattung der Tickets
- Auch wenn der DHB Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
- Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den DHB bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Vom Kunden verlorene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet; die Regelungen nach Abschnitt VI. gelten entsprechend. Die Rückerstattung des Kaufpreises der Tickets aus Kulanzgründen unterliegt der Entscheidung des DHB, die von Fall zu Fall getroffen wird.
- Die Erstattung des Eintrittspreises kann bei entsprechender Terminierung oder späterer Verlegung nicht beansprucht werden, wenn die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert ist. Das Gleiche gilt, wenn ein Spiel der Veranstaltung abgebrochen wird. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
- Wird die Veranstaltung abgesagt, kann der Ticketinhaber die Transaktion rückgängig machen, indem er das Originalticket an EVENTIM zurückgibt. In diesem Fall erfolgt die Erstattung durch EVENTIM im Auftrag und Namen des DHB und es werden keine Bearbeitungs-, System- oder Versandgebühren erstattet.
- Der DHB haftet gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, der DHB hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des DHB spricht im Einzelfall für einen Ersatz.
VIII. Übertragung von Tickets
- Zur Vermeidung von Gewalt und Straftaten im Zusammenhang mit dem Betreten der Halle, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Verhinderung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung der Fans verschiedener Mannschaften voneinander sowie zur Wahrung der Sicherheit der Zuschauer liegt es im Interesse des DHB, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Tickets dürfen daher nur aus privaten Gründen und nicht kommerziell (insbesondere ohne Gewinnaufschlag) weitergegeben werden. Dem Ticketinhaber ist in jedem Fall, ausdrücklich auch bei privater und nicht kommerzieller Weitergabe, die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf in folgenden Fällen untersagt:
- das Anbieten und/oder der Verkauf von Tickets auf Auktionsportalen und/oder im Übrigen öffentlich im Internet (z.B. eBay, Kleinanzeigen, Facebook etc.);
- das Anbieten und/oder der Verkauf von Tickets zu kommerziellen Zwecken ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des DHB;
- das Anbieten und/oder der Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf den Tickets angegebenen;
- das Anbieten und/oder der Verkauf und/oder die Weitergabe von Tickets an Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Handballspielen ausgeschlossen wurden;
- das Anbieten und/oder der Verkauf und/oder die Weitergabe von Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler;
- das Anbieten und/oder der Verkauf und/oder die Weitergabe und/oder die Verwendung von Tickets ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des DHB für Zwecke der Werbung, des Marketings, als Bonus, Werbegeschenk, Preis oder als Teil eines nicht genehmigten Bewirtungs- oder Reisepakets.
- Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, verliert das Ticket seine Gültigkeit und es entsteht für den DHB aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. In diesem Fall ist der DHB insbesondere berechtigt, (1) das Ticket ersatzlos zu sperren, (2) bestellte Tickets nicht auszuliefern, (3) dem Ticketinhaber den Zutritt zur Halle entschädigungslos zu verweigern oder ihn aus der Halle zu verweisen und/oder (4) einen erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn herauszuverlangen oder gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Abschnitt XI. zu verhängen.
Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden und/oder zur Mitnahme von Gästen, Geschäftspartnern, Freunden und Familie, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach obiger Regelung vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem DHB einverstanden erklärt und (3) der DHB – nur auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) – unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird. Die Verarbeitung des Vor- und Nachnamens sowie die E-Mail-Adresse des neuen Ticketinhabers durch den DHB erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem DHB wie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des DHB gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des DHB ergeben sich aus vorstehender Regelung.
IX. Ton- und Bildaufzeichnungen
- Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung können der DHB und sonstige an der Veranstaltung beteiligte Verbände (IHF) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufzeichnungen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der Veranstaltung zeigen können.
- Das berechtigte Interesse des DHB oder von ihm jeweils beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den DHB und sonstige Verbände sowie den von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) im Rahmen desselben berechtigten Interesses verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
- Der Ticketinhaber kann der Verwendung seiner Bild- und Tonaufnahmen jederzeit, ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel an datenschutz@dhb.de gerichtet werden. Details finden sich hier.
- Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Ticketinhaber mit einem wirksamen Besuchsrecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen dieses Abschnitts sowie des Abschnitts XIV. an den betreffenden Ticketinhaber sicherzustellen.
X. Hallen- bzw. Hausordnung
- Der Zutritt zur Halle ist nur mit einem gültigen Ticket und nach Abschnitt II. erworbenem Besuchsrecht möglich. Der Zutritt zur Halle unterliegt der Einhaltung der jeweils geltenden und ausgehängten Hallen- bzw. Hausordnung. Der DHB und/oder beauftragte Dritte (z.B. Hallenbetreiber, Sicherheitspersonal) sind jederzeit berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Beim Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Bei der Teilnahme an den Spielen der Veranstaltung hat der Kunde die jeweilige Hausordnung der jeweils gastgebenden Halle zu beachten.
- Im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung hat der Ticketinhaber den Anweisungen der Polizei, des DHB, der LOCs und des Sicherheitspersonals sowie der Spielstättenleitung der Halle Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, mit der Polizei, den Veranstaltern, dem Sicherheitspersonal und der Spielstättenleitung zusammenzuarbeiten, um seine Identität zu überprüfen und gegebenenfalls die Beschlagnahmung verbotener Gegenstände in seinem Besitz zu dulden.
- Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Nebelkerzen, Waffen aller Art und ähnlich gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder andere Gegenstände, die den Genuss der Spiele der Veranstaltung oder den Komfort oder die Sicherheit für andere Besucher, Spieler oder Offizielle beeinträchtigen, sind verboten.
Das Gleiche gilt für Werbung sowie kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden, der DHB ist berechtigt, sie vorübergehend zu verwahren. Es ist verboten, rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsextreme Parolen zu skandieren oder zu verbreiten.
- Das Betreten des Spielfeldes und anderer gesperrter Bereiche ist den Ticketinhabern untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die gewalttätig sind oder deren Verhalten gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder die durch ein solches Verhalten Besorgnis erregen, können aus der Halle verwiesen werden.
- Ohne vorherige Zustimmung des DHB ist es Ticketinhabern nicht gestattet, Töne, Bilder, Beschreibungen oder Ergebnisse der Veranstaltung (außer für private Zwecke) aufzuzeichnen oder ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medienkanäle (einschließlich Mobil-Kommunikation) oder an andere Personen zur Unterstützung solcher Aktivitäten zu übertragen oder zu verbreiten. Geräte oder Systeme, die für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des DHB nicht in die Halle mitgebracht werden.
Bilder, die von den Ticketinhabern während eines Spiels der Veranstaltung aufgenommen wurden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, unabhängig von der Art der Veröffentlichung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des DHB. Der Kunde darf keine Spieldaten der Veranstaltung zu kommerziellen Zwecken sammeln, archivieren oder verbreiten.
- Der unerlaubte Verkauf von Getränken, Speisen, Souvenirs, Kleidung, Werbeartikeln, Fanartikeln und/oder sonstigen gewerblichen Artikeln ist untersagt. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Darüber hinaus behält sich der DHB das Recht vor, Personen, die gegen diese Verbote verstoßen, künftig vom Ticketerwerb auszuschließen, sie aus der Halle zu verweisen und/oder weitere rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.
XI. Vertragsstrafe und Mehrerlös
- Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Abschnitt VIII. und/oder die Haus- bzw. Hallenordnung (vgl. Abschnitt X.), ist der DHB ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 EUR gegen den Kunden zu verhängen und sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
- Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe oder den Mehrerlös sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Die Vertragsstrafe kann die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse oder Gewinne übersteigen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom DHB im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des DHB wegen des Verstoßes anzurechnen.
XII. Verbindlicher Text
Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst und in die Sprachen der einzelnen LOCs übersetzt und sind im Ticketshop verfügbar. Im Falle einer Abweichung zwischen der deutschen und der übersetzten Fassung ist die deutsche Fassung maßgebend.
XIII. Unvorhergesehene Umstände
Der DHB und die LOCs behalten sich das Recht vor, Zeit, Datum und Ort der Veranstaltung bzw. der Veranstaltungen und/oder des Spiels bzw. der Spiele aufgrund unvorhergesehener außergewöhnlicher Umstände zu ändern, insbesondere bei höherer Gewalt wie z.B. einer Pandemie, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer Entscheidungen der zuständigen Behörden, die erhebliche Auswirkungen auf das Spiel am Veranstaltungsort haben.
XIV. Datenschutz
Für den DHB ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der DHB nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der DSGVO. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom DHB unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die hier abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
XV. Änderung und Salvatorische Klausel
- Der DHB behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, wenn dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung und/oder des betreffenden Spiels bzw. der betreffenden Spiele erforderlich ist. Der DHB wird jeden Ticketinhaber über solche Änderungen per E-Mail an die vom Ticketinhaber angegebene Adresse informieren.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht, einer Aufsichtsbehörde oder einer Behörde für nichtig, unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in Kraft, als ob diese nichtige(n), unwirksame(n), rechtswidrige(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht enthalten gewesen wären.
XVI. Schlussbestimmungen
- Auf diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist das sachlich zuständige Gericht in Dortmund (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB. Diese Bestimmung gilt auch für grenzüberschreitende Verträge, die mit Nicht-Kaufleuten abgeschlossen werden.
- Der DHB ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und ist auch nicht bereit, alternative Streitbeilegungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.
Stand Juli 2026