Informationen zur Gutscheinabwicklung im Rahmen der Musterfeststellungsklage

Der Vergleich zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA zur Beilegung des Musterfeststellungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 101 MK 1/22 sah den Abruf von Gutscheinen für Verbraucher bis inklusive 15.07.2026 vor.

Der vereinbarte Zeitraum ist verstrichen und ein Abruf von Gutscheinen daher nicht mehr möglich. Bereits abgerufene Gutscheine können jedoch weiterhin bis zum Ablauf des 31.12.2029 eingelöst werden.