Informationen zur Gutscheinabwicklung im Rahmen der Musterfeststellungsklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA haben zur vollständigen Beilegung des Musterfeststellungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 101 MK 1/22 einen Vergleich geschlossen.

Gegenstand des Vergleichs ist, dass alle zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses im Klageregister eingetragenen Verbraucherinnen und Verbraucher pro Geschäftszeichen einen EVENTIM-Kaufgutschein im Wert von 20,00 € erhalten. Mit dem Gutschein sind alle Ansprüche abgegolten, die Verbraucher bei der Eintragung in das Klageregister gegen EVENTIM geltend gemacht haben, unabhängig von deren Höhe und Grund.

Der Gutschein ist auf eventim.de bis zum Ablauf des 31.12.2029 einlösbar und nicht an einem Mindestbestellwert gebunden. Der Gutschein ist nicht für den Kauf weiterer Gutscheine einlösbar und kann nicht ausgezahlt werden.

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines Gutscheins erfüllen, können Sie diesen jetzt unkompliziert abrufen. Geben Sie dafür einfach Ihre Daten im verlinkten Formular ein. Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen Ihre Gutscheine direkt per E-Mail zu.