die letzten Monate waren eine echte Achterbahnfahrt für alle Live Entertainment-Fans. Seit Mitte März wurden über 155.000 Veranstaltungen, für die Eventim Tickets angeboten hat, in Deutschland und Europa abgesagt. Nahezu alle Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober untersagt. Wir alle vermissen die Freiheit, einfach so zu einem Konzert gehen zu können. Die Clubs um die Ecke, wo wir früher Bands entdeckt haben, sind zu. Das Independent-Kino nebenan ist dicht. Kein staubiges Rock-‘n‘-Roll-Gefühl auf Festivals für uns in diesem Jahr und das Konzert, auf das wir uns das ganze Jahr gefreut haben, findet vielleicht auch nicht wie geplant statt.
Hinter den Kulissen ist für all jene, die uns diese Erfahrungen ermöglichen, eine schwierige Zeit angebrochen. Künstler, Veranstalter, aber auch Licht- und Tontechniker, Roadies etc. – eben alle die, die wir normalerweise nicht auf der Bühne sehen, müssen jetzt ums wirtschaftliche Überleben kämpfen. Die Bundesregierung hat deshalb die Veranstaltergutschein-Lösung gesetzlich verabschiedet. Hier mehr zu dem Gesetz, das ein klares Statement der Regierung zur Bedeutung der Kultur in Deutschland ist.
Kurz und knapp erklärt: Das Gesetz sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen Corona nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Durch die Ausgabe der Gutscheine erhalten Veranstalter die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und nach Corona benötigen. Das schützt aber auch gleichzeitig Käufer vor den Auswirkungen eventueller Insolvenzen. Jetzt sind die Veranstalter gefragt: Denn allein dort wird darüber entschieden, wie es im Falle einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung weitergeht und ob jetzt Veranstaltergutscheine (oder Geld zurück) zum Tragen kommen.
Was ihr bei alldem beachten müsst und was immer wieder zu Missverständnissen führt: Eventim ist Ticketvermittler und damit Bindeglied zwischen Fans und Veranstaltern. Letztlich ist es aber der Veranstalter, der alle wichtigen Entscheidungen zur Abwicklung trifft. Eventim kann diese Punkte nicht entscheiden und damit auch niemandem Erstattungen zugestehen oder verweigern. Unsere Handlungen entsprechen stets dem Auftrag der Veranstalter. Weil wir mit unterschiedlichen Veranstaltern arbeiten, sind die einzelnen Vorgehensweisen auch verschieden. Und manchmal dauern die Prozesse im Hintergrund etwas. Manchmal können wir uns deshalb nicht so schnell zurückmelden, wie wir es uns wünschen würden.
Aktuell habt ihr aus nachvollziehbaren Gründen viele Fragen. „Mein gebuchtes Event ist ausgefallen, wie geht es jetzt weiter?“ „Findet mein kommendes Konzert statt oder ist es abgesagt?“ „Das Konzert wurde laut Veranstalter abgesagt, warum gibt es auf eventim.de aber noch keinen Hinweis hierzu bzw. warum wurde ich noch nicht informiert?“ „Gibt es bereits einen Nachholtermin? Ist mein Ticket dann überhaupt noch gültig?“ „Was ist, wenn ich am neuen Termin keine Zeit habe? Wird mir der Ticketpreis dann erstattet?“ „Wie funktioniert die Rückabwicklung?“ Wir haben für euch hier eine Seite für Fragen geschaffen, die wir stetig aktualisieren und wo die meisten Fragen direkt beantwortet werden.
Wir möchten danke sagen. An alle die, die den Veranstaltern bei ihrer Mission helfen, die kulturelle Vielfalt in Deutschland auch nach der COVID-19-Pandemie zu erhalten. Es hilft der Branche, wenn ihr Nachholtermine für Verlegungen wahrnehmt. Eure Kompromissbereitschaft sichert jetzt die Kultur von morgen.
Euer Eventim-Team